Umlageprivileg für Stromspeicher – Tool zur Berechnung der reduzierten EEG-Umlage nach § 61k EEG 2017

Zur Ermittlung und als Nachweis der Verringerung der EEG-Umlage für Strom, welcher in einem Stromspeicher nach den Vorgaben des § 61k Abs. 1 EEG 2017 verbraucht wird, stellen die Übertragungsnetzbetreiber nachfolgend ein Berechnungstool zum Download zur Verfügung. Quelle: Netztransparenz > EEG > Umlageprivileg für Stromspeicher

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Nach über zwei jahren kommt es nun endlich. Neben den neuen “Balkonanlagen” erfasst es alle Akteure des Strom- und Gasmarktes, womit auch Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Bilanzkreisverantwortliche, Stromlieferanten, Transportkunden, REMIT-Akteure, Börsen- und OTC-Plattformen sowie Behörden mit energiewirtschaftlichem Bezug meldepflichtig sind. Ein gewaltige Informationssammlung. Quelle: Startseite | MaStR