Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetz
“Nach dem neuen UmwRG können Naturschutzverbände UVP-pflichtige Windenergievorhaben umfassend auf Verstöße gegen materielles Recht überprüfen lassen, also nicht mehr wie bisher „nur“ Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften, sondern theoretisch auch Verstöße gegen Raumordnungsrecht oder gegen die Bauordnung. Die Voraussetzung, dass der satzungsgemäße Aufgabenbereich der Vereinigung durch den geltend gemachten Verstoß betroffen sein muss, bleibt aber weiterhin bestehen. … weiterlesenNovelle des Umweltrechtsbehelfsgesetz