Neue Hinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz zum Schallschutz – die Rechtsprechung setzt Grenzen
“Das OVG Münster stellte ausdrücklich fest, dass trotz der Ergebnisse der „Uppenkamp-Studie“ die TA Lärm für die Beurteilung der Schallausbreitung heranzuziehen sei. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die Regelungen der TA Lärm durch gesicherte Erkenntnisfortschritte überholt werden und damit nicht mehr den aktuellen Stand der Technik widerspiegeln. Dies sei aber in Bezug auf die … weiterlesenNeue Hinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz zum Schallschutz – die Rechtsprechung setzt Grenzen