Zur Ermittlung und als Nachweis der Verringerung der EEG-Umlage für Strom, welcher in einem Stromspeicher nach den Vorgaben des § 61k Abs. 1 EEG 2017 verbraucht wird, stellen die Übertragungsnetzbetreiber nachfolgend ein Berechnungstool zum Download zur Verfügung.
Quelle: Netztransparenz > EEG > Umlageprivileg für Stromspeicher