Das schleswig-holsteinische Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur hat am 8. August 2024 einen Einführungserlass für den “Fachkonventionsvorschlag „Prüfrahmen für Antikollisionssysteme“ (Prüfrahmen AKS) – Vollzugshilfe für die Bewertung als fachlich anerkannte Schutzmaßnahme” veröffentlicht.
Der Prüfrahmen AKS wurde in einem Forschungsprojekt von einem interdisziplinären Arbeitskreis unter der Leitung des Landesamtes für Umwelt erarbeitet. Er „definiert Anforderungen an die Entwicklung, Validierung und Prüfung von AKS für WEA an Land. Zudem sind Vorgaben für die Dokumentation und das Qualitätsmanagement sowie die Betriebsphase enthalten. Damit umfasst der Prüfrahmen alle relevanten Phasen im Lebenszyklus eines AKS.“