Das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat die Effekte des EEG 2016 auf die Mengenentwicklung und ie Preisentwicklung (EEG Umlage) untersucht.
Fazit: das EEG 2016 wird zu einer minimalen Entlastung bei den Strompreisen führen, bedingt durch einen geringen Zubau!
Nicht beachtet werden heute die Finanzierungskosten für Ersatzinvestitionen in der Zukunft, die zu sehr viel höheren Energiekosten führen werden (vorausgesetzt, die Kreditzinsen steigen irgendwann mal wieder).
Zu guter Letzt wird das rechtlich verbindliche Ziel eines
Anteils von 18% erneuerbarer Energien am Bruttoendenergiebedarf im Jahr 2020 verfehlt.