“Das OVG Münster stellte ausdrücklich fest, dass trotz der Ergebnisse der „Uppenkamp-Studie“ die TA Lärm für die Beurteilung der Schallausbreitung heranzuziehen sei. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die Regelungen der TA Lärm durch gesicherte Erkenntnisfortschritte überholt werden und damit nicht mehr den aktuellen Stand der Technik widerspiegeln. Dies sei aber in Bezug auf die A.2.3.4 der TA Lärm nicht erfolgt. Insbesondere stelle die „Uppenkamp-Studie“ keinen neuen gesicherten Erkenntnisfortschritt dar. Vielmehr sei die Frage der Bodendämpfung bei hohen Anlagen noch offen bzw. Gegenstand der wissenschaftlichen Diskussionen. Durch die „Uppenkamp-Studie“ wird zwar ein „Forschungsbedarf“ aufgezeigt, keinesfalls aber ein neuer „gesicherter Erkenntnisstand“ gesichert.”