Die Bundesnetzagentur führt Ausschreibungen zur Ermittlung der Förderhöhe von Strom aus erneuerbaren Energien durch. An diesen Ausschreibungen können auch Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Standorten in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union teilnehmen. Voraussetzung sind entsprechende völkerrechtliche Verträge
Quelle: Bundesnetzagentur – Grenzüberschreitende Ausschreibungen