“Mit 70 Prozent der eingereichten Gebote (169) waren Bürgerenergiegesellschaften in dieser ersten Runde besonders stark vertreten. Im Ergebnis entfallen 93 Prozent der Zuschläge (65), bzw. 96 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften.
Bürgerenergiegesellschaften konnten darüber hinaus – anders als alle anderen Bieter – Gebote für Anlagen auch vor Erteilung einer Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz abgeben, wovon 95 Prozent auch Gebrauch gemacht haben.”
Quelle: Bundesnetzagentur – Pressemitteilungen – Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Wind an Land