Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetz

“Nach dem neuen UmwRG können Naturschutzverbände UVP-pflichtige Windenergievorhaben umfassend auf Verstöße gegen materielles Recht überprüfen lassen, also nicht mehr wie bisher „nur“ Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften, sondern theoretisch auch Verstöße gegen Raumordnungsrecht oder gegen die Bauordnung. Die Voraussetzung, dass der satzungsgemäße Aufgabenbereich der Vereinigung durch den geltend gemachten Verstoß betroffen sein muss, bleibt aber weiterhin bestehen. Nach Ansicht des Gesetzgebers soll damit im Ergebnis die Änderung nicht zur Rügefähigkeit jeglichen Rechtsverstoßes führen.”

Seit einigen Wochen ist das neue Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in Kraft und bringt zahlreiche Neuerung mit sich, die gerade für Windenergieprojekte von erheblicher Bedeutung sind, werden doch die m

Quelle: Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetz | windmesse.de

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