eine aktuelle und interessante Analyse
Ein Patentrezept zur Bewältigung der sich stellenden Aufgaben gibt es nicht. Für die Regionalplanung hat die Analyse jedoch gezeigt, dass diese nur dann rechtssicher agieren kann, wenn sie weder den partikularen Interessen von Gemeinden und bürgerschaftlichen Gruppen noch den Steuerungsversuchen der Landesebene unbesehen nachgibt, sondern die Aufgabe einer gem. § 1 ROG übergeordneten regionalen Planung selbstbewusst und–im Rahmen der rechtlichen Bindungen–unabhängig ausführt. Dies setzt nicht zuletzt auch eine Ausstattung der Planungsträger mit größeren personellen und finanziellen Ressourcen sowie eine verbesserte Schulung im Umgang mit den originär rechtlichen Fragestellungen voraus, die den veränderten Aufgaben hinreichend Rechnung trägt.